Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
– EU-geförderter Lehrgang startet in Bad Kissingen am 15. März 2016.
Die gesetzlichen Vorgaben fordern von Kliniken bereits seit mehreren Jahren eine effiziente und transparente Qualitätssicherung. Gemäß den Qualitätsmanagement-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses gelten entsprechende Vorgaben auch für den vertragsärztlichen Bereich: Arztpraxen müssen ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) nachweisen können, das kontinuierlich über die Kassenärztlichen Vereinigungen geprüft wird. Es ist zu erwarten, dass die Erstattung der Leistungen damit künftig auch von QM-Kriterien abhängen wird. Mit der aktuellen Umstellung auf die DIN EN ISO 9001:2015 ergeben sich Neuerungen sowie Änderungen bestehender Anforderungen auch für das Gesundheitswesen.