Terminkalender
Ordnungsmäßige Buchführung | Verfahrensdokumentation nach GoBD*
Die Verfahrensdokumentation ist nicht erst mitder Überarbeitung der GoBD* in 2019 in den Fokus der Betriebsprüfer gelangt. Jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe – benötigt eine Verfahrensdokumentation für die Organisation der Buchführung und muss diese regelmäßig auf Veränderungen prüfen. Es ist zu dokumentieren, welche Abläufe maßgeblich die Grundlage für die Besteuerunglegen und wie die entsprechenden Belege und sonstigen Unterlagen rechtssicher aufbewahrt werden. Hierzu zählen u.a. sämtliche Rechnungsbelege, Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen. Eine Verfahrensdokumentation muss versioniert hinterlegt und für den Zeitraum von 10 Jahren vorgehalten werden.
Bei Unternehmen, die ihre Buchhaltung an den Steuerberater oder ein externes Buchhaltungsbüro ausgelagert haben, endet die Dokumentationspflicht nicht mit der Abgabe der Unterlagen an den jeweiligen Dienstleister. Auch dieser hat für jeden einzelnen Fall eine entsprechende Dokumentation zu führen. Die Vorlage dieser Dokumentationen wird in Betriebsprüfungen regelmäßig gefordert.
Seien Sie gut vorbereitet und erstellen Sie rechtzeitig eine aussagefähige Verfahrensdokumentation.
*GoBD-Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führungund Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Anmeldung
Zielgruppe:
- Geschäftsführer*innen und Führungskräfte
- Kaufmännische Leiter
- Mitarbeiter mit Leitungsfunktion sowie Mitarbeiter*innen/ Sachbearbeiter*innen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen von Unternehmen
Inhalte:
- Anwendungsbereich und Auswirkungen der GoBD
- Verantwortlichkeit und Ordnungsmäßigkeit
- Anwendung am Praxisfall: Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage und Umsetzung
- Nutzen und Vorteile einer Verfahrensdokumentation
Technische Voraussetzungen:
- PC/Mac, Laptop oder Tablet
- Breitband-Internetzugang
- aktueller Web-Browser
- Webcam & Headset
Kosten:
149,00 Euro inkl. 19% MwSt.
Rücktritt:
Eine Absage muss schriftlich (per Brief, per E-Mail oder Fax) erfolgen. Wir behalten uns vor, bei Absagen ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühren bzw. ab dem Kursstart den vollen Betrag in Rechnung zu stellen. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.