Terminkalender
Kommunikation 4.0
Sinnvolle Kommunikation in der digitalen Zeit
Tagesseminar im Rahmen des
Projektes „Arbeitswelt 4.0“
Modul 4
Inhalte:
Grundsätze der Kommunikation
• Grundregeln und Übertragung analoger Kompetenzen auf die digitale Zeit
• Kanäle und Spielräume in der Kommunikation, Interpretation von Informationen
Kommunikationsverhalten im Zeitalter der Digitalisierung
• Veränderungen und Problemfelder mit Praxisbeispielen
• Möglichkeiten zur Anbindung von Vertrieb, Niederlassungen, Home-Office
Sinnvoller Einsatz der Möglichkeiten 4.0
• Welche Tools eignen sich für welche Prozesse nach welchen Regeln?
• Einsatz von Anwendungen für die Team- und Projektarbeit (Social Collaboration)
Individuelle Ansätze für die Teilnehmer
• Rahmenbedingungen der Teilnehmer
• Lösungsansätzen für mögliche Vorgehensweisen und Abläufe
Seminarzeitraum und Lehrgangsorte:
Freitag, 05. Oktober 2018 I 8:30 – 17:30 Uhr I 11 UE
RSG Bad Kissingen GmbH & Co. KG (RSG)
Sieboldstraße 7, 97688 Bad Kissingen
Nutzen:
• Sie erweitern Ihre Medienkompetenz und setzen Kommunikationswege nachhaltig ein
• Sie kennen Wege und Regeln für eine sinnvolle digitale Kommunikation
• Sie können bestehenden Anwendungen optimal nutzen
Zielgruppe:
Geschäftsführer und Führungskräfte, Entscheider im Unternehmen, die digitale Kommunikation innovativ, sinnvoll und optimiert einsetzen wollen
Kosten:
Für den Lehrgang wurden Fördermittel aus dem Euro-päischen Sozialfonds (ESF) beantragt. Durch Freistellung des Mitarbeitenden fällt pro Seminartag lediglich eine Teil¬nahmegebühr in Höhe von 99,70 EUR (netto) an.
Für nichtförderfähige Teilnehmende beträgt die Teilnahmegebühr pro Seminartag 498,50 EUR (netto).
Rücktritt:
Eine Absage muss schriftlich (per Brief, per E-Mail oder Fax) erfolgen. Wir behalten uns vor, bei Absagen ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühren bzw. ab dem Kursstart den vollen Betrag in Rechnung zu stellen. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Teilnahmevoraussetzungen für die ESF-Förderung:
Die Teilnehmenden sind für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freizustellen und müssen ihren Wohn-sitz oder ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Nicht förderfähig sind Beamte, Soldaten und Beschäftigte in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffent-lichen Rechts sowie Auszubildende.