Terminkalender
Tagesseminare im Rahmen des
Projektes „Arbeitswelt 4.0“
Modul 7
Inhalte:
Design Thinking Methoden (DT):
- Was ist das?
- Wofür kann ich es nutzen?
- Welche Vorteile bringt DT?
- Warum eignet es sich zur Erarbeitung passender Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberproduktivität?
- Wie kann ich DT in meinem Unternehmen einsetzen?
Attraktiver Arbeitgeber:
- Was macht den Arbeitnehmer von morgen aus?
- Welche Elemente machen Arbeitgeber attraktiver als andere und was führt zum Gegenteil?
- Wie steigere ich die eigene Attraktivität? Und was bedeutet Employer Branding?
- Was gilt es hinsichtlich intrinsischer und extrinsischer Motivation zu beachten?
- Was lockt Arbeitnehmer mehr als Geld?
- Welche Rolle spielt die Unternehmenskultur?
- Braucht es kreative und dynamische Arbeitsumfelder?
Methoden:
- Theoretische Heranführung an das Thema
- Praktische Übungen aus dem Design Thinking, um das theoretische Wissen in die Praxis zu überführen
- Erfahrungsaustausch
- Arbeitnehmerzentrierte Erarbeitung von Anreizsystemen
Seminarzeitraum und Veranstaltungsort:
31. Januar 2019 I 08.30 – 17.30 Uhr I 11UE
Rhön-Saale Gründer- und Innovationszentrum (RSG)
Sieboldstraße 7, 97688 Bad Kissingen
21. Februar 2019 I 08.30 – 17.30 Uhr I 11UE
Technologie- und Gründerzentrum Würzburg (TGZ),
Magdalene-Schoch-Str. 5, 97074 Würzburg
Kosten:
Für den Lehrgang wurden Fördermittel aus dem Euro-päischen Sozialfonds (ESF) beantragt. Durch Freistellung des Mitarbeitenden fällt pro Seminartag lediglich eine Teil¬nahmegebühr in Höhe von 99,70 EUR (netto) an.
Für nichtförderfähige Teilnehmende beträgt die Teilnahmegebühr pro Seminartag 498,50 EUR (netto).
Rücktritt:
Eine Absage muss schriftlich (per Brief, per E-Mail oder Fax) erfolgen. Wir behalten uns vor, bei Absagen ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühren bzw. ab dem Kursstart den vollen Betrag in Rechnung zu stellen. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Teilnahmevoraussetzungen für die ESF-Förderung:
Die Teilnehmenden sind für die Zeit der Weiterbildung vom Arbeitgeber freizustellen und müssen ihren Wohn-sitz oder ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Nicht förderfähig sind Beamte, Soldaten und Beschäftigte in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffent-lichen Rechts sowie Auszubildende.