Terminkalender
Bis Dienstag, 13. Oktober 2020 - 13:15
E-Rechnung: Neuerungen ab November 2020
Seit dem 18. April 2020 haben Kommunen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten können. Die Grundlage dafür bildet die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die mit dem sogenannten E-Rechnungsgesetz (EGovG) und der dazugehörigen E-Rechnungsverordnung in das deutsche Recht umgesetzt wurde.
Für alle Unternehmen werden damit Weichen gestellt – zum einen müssen sie als Auftragnehmer ab dem 27.11.2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen verarbeiten und erstellen zu können. Zum anderen wird das Thema Digitalisierung einen weiteren Schub erhalten.
Zielgruppe:
- Geschäftsführer*innen und Führungskräfte, Kaufmännische Leiter sowie Mitarbeiter mit Leitungsfunktion im Bereich Finanz- und Rechnungswesen von Unternehmen
- Betriebsinhaber*innen und Entscheider*innen von Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Nutzen:
- Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage hinsichtlich EGovG sowie GoBD und HGB
- Sie vertiefen Ihr Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Betriebsprüfung, Tax-Compliance)
- Sie erfahren, was eine elektronische Rechnung ist und wie diese eingesetzt wird (Rechnungsformate, Technik)
- Sie erhalten Tipps für eine Umsetzung der elektronischen / digitalen Rechnungsverarbeitung sowie Einblicke in mögliche Systemarchitekturen und in das Projektmanagement
- Sie haben die Chance, Fragen zu stellen
Inhalte:
Teil 1:
- Rechtliche Rahmenbedingungen und grundle-gende Anforderungen
- Formate und Übermittlung
- Gesetze, Grundlagen, Richtlinien
- E-Invoicing - von der Papierrechnung zur Buchung
Teil 2:
- GOBD, Verfahrensdokumentation, Betriebsprüfung und TaxCompliance
- Systemarchitektur und Lösungsansätze
- Projekt - Umsetzung in der Praxis – Fazit
Technische Voraussetzungen:
- PC/Mac, Laptop oder Tablet
- Breitband-Internetzugang
- aktueller Web-Browser
- Webcam & Headset
Kosten:
149,00 Euro inkl. 16% MwSt.
Rücktritt:
Eine Absage muss schriftlich (per Brief, per E-Mail oder Fax) erfolgen. Wir behalten uns vor, bei Absagen ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühren bzw. ab dem Kursstart den vollen Betrag in Rechnung zu stellen. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Anmeldung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.